Der Admin-C haftet, oder doch nicht?

Die Frage der Haftung des Admin-C für .de-Domains ist endlich bis zum Bundesgerichtshof vorgedrungen, der am 09. November 2011 eine Entscheidung getroffen hat. Noch liegen die Entscheidungsgründe nicht vor, doch soviel steht fest: in bestimmten Fällen kann der Admin-C für die von einem Domain-Namen ausgehenden Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden (Urteil vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09).

Die Parteien streiten über die Kosten einer Abmahnung. Die Klägerin betreibt unter der Bezeichnung “Basler Haar-Kosmetik” einen Versandhandel für Haarkosmetik, ist Inhaberin entsprechender Marken und einer Domain. Der Beklagte ist Admin-C für zahlreiche .de-Domains, deren Inhaberin eine Limited in England ist. Zu diesen zählte auch die Domain baslerhaarkosmetik.de, die unter einer Parking-Site Links zu Wettbewerbern der Klägerin anzeigte. Nach Aufforderung der Klägerin gegenüber dem Beklagten und der Inhaberin der Domain wurde diese gelöscht. Die Klägerin forderte vom Beklagten nun die vorgerichtlichen Kosten. Da der Beklagte deren Begleichung ablehnte, klagte die Klägerin vor dem Landgericht Stuttgart. Dieses meinte, der Admin-C hafte für die Markenrechtsverletzung und gab der Klage statt (Urteil vom 27.01.2009, Az.: 41 O 127/08 KfH). Gegen dieses Urteil legte der Beklagte Berufung ein und war vor dem OLG Stuttgart erfolgreich (Urteil vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09). Das OLG Stuttgart meinte unter anderem, eine Haftung lasse sich aus einer offenkundig rechtsverletzenden Domain, die im Rahmen eines automatisierten, massenhaften Registrierungsverfahrens registriert wird, bei dem der Beklagte sich mit Vorab-Einwilligung als Admin-C zur Verfügung gestellt hat, nicht annehmen, da der Admin-C von der Registrierung der Domain gar keine Kenntnis hat. Das OLG Stuttgart ließ die Revision zu, da die Frage der Haftung des Admin-C in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen wird, eine höchstrichterliche Klärung fehlt und die Frage auch grundsätzliche Bedeutung hat. Die Klägerin legte Revision zum Bundesgerichtshof ein.

Der Bundesgerichtshof verweist mit seinem Urteil die Sache an das OLG Stuttgart zurück. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. In einer Pressemitteilung vom 09. November 2011 teilt der Bundesgerichtshof allerdings mit, der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten hänge davon ab, ob der Klägerin im Zeitpunkt der Abmahnung ein Anspruch auf Löschung des Domain-Namens nicht nur gegen den Domain-Inhaber, sondern auch gegen den Beklagten als Admin-C zustand. Die Haftung des Admin-C macht der BGH von dem Verfahren abhängig, wie die Domains registriert werden, ob in diesem Prozess eine Überprüfung etwaiger Rechtsverletzungen stattfindet und ob der Admin-C Kenntnis davon hatte oder hätte haben müssen. Die Klägerin hatte vorgetragen, es würden freiwerdende Domains automatisiert und ohne irgendeine Rechtsprüfung auf die britische Unternehmung registriert. Die Haftung des Admin-C ergäbe sich dann, weil diese Verfahrensweise eine erhöhte Gefahr mit sich brächte, dass für den Domain-Inhaber rechtsverletzende Domain-Namen registriert werden.

Der Bundesgerichtshof wies die Sache an das Oberlandesgericht zurück, das noch klären muss, ob die von der Klägerin vorgetragenen besonderen Umstände vorliegen und der Beklagte davon Kenntnis hatte oder haben musste. Welche Konsequenzen dieses BGH-Urteil mit sich bringt, wird man erst vollständig ermessen können, wenn die Gründe vorliegen. Soweit sich die Haftung letzten Endes daraus ergibt, dass das System der britischen Unternehmung ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, weil es blind Domains registriert, so ist das nachvollziehbar. Der Admin-C nähme dann billigend in Kauf, dass offensichtlich rechtsverletzende Domains registriert werden könnten. Anders dürfte die Situation für den Admin-C sein, der in einem automatisierten Verfahren für Domain-Inhaber eingetragen wird, die bewusst und entgegen einer vertraglichen Vereinbarung rechtsverletzende Domains registrieren. Maßgebend ist, was der Admin-C weiss oder hätte wissen müssen.

Quelle: http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2011/bgh-der-admin-c-haftet-oder-doch-nicht-id668104.html

.xxx – bereits 80.000 Domains vergeben

Die Porno-Endung .xxx hat die Sunrise-Period mit über 80.000 Bestellungen und rund US$ 13.000.000,- Umsatz bestens hinter sich gebracht. Fragt sich, ob sie Vorbild für andere Endungen sein kann, oder zumindest Wegbereiter für die neuen Endungen.

ICM Registry, die Unternehmung, die hinter .xxx steht, verlautbarte in einer aktuellen Pressemeldung den Erfolg der Sunrise Period, nachdem sie diese kurzfristig am 28. Oktober 2011 aufgrund der großen Nachfrage um drei Tage verlängert hatte: insgesamt 78.938 Markennamen wurden als Domains vorbestellt, und weitere 1.524 Domains beruhen auf dem Gründerprogramm, bei dem Investoren ICM Registry bei der Finanzierung unterstützt haben und zugleich Domains vormerken konnten. Das ergibt zusammen 80.462 Domains. Bei Kosten von, wie domainnamewire.com berichtet, US$ 162,- pro Domain, die ICM Registry verlangte, kommen so etwa US$ 13 Mio. zusammen. Damit stellt ICM nach langen Jahren des Wartens schon jetzt eine Erfolgsgeschichte dar, die aber noch durch zwei weitere Registrierungsphasen weiter geschrieben werden wird. Kommende Woche, am 08. November 2011, beginnt die Landrush Period, bei der allerdings nur Erotik-Anbieter (Adult Sponsored Community) teilnehmen dürfen, um ihre Premium-Domains zu sichern oder in Kleinstauktionen um sie zu bieten. Am 06. Dezember 2011 steht dann die Endung allen offen: jeder, der im Erotik-Bereich tätig ist, kann dann eine .xxx-Domain registrieren, jeder andere durch Registrierung die Domain blockieren und so gegen Missbrauch schützen.

Ob .xxx damit Vorbild für neue Domain-Endungen ist, lässt sich nur schwer sagen. Die Bedingungen für .xxx sind denkbar verschieden von denen kommender Endungen. Sie steht für eine Industrie, die im Internet sehr aktiv ist, aber bisher kein Zuhause hatte. ICM Registry hat lange Jahre darum gekämpft, den Zuschlag für diese Endung zu erhalten, und hatte daher bereits Aufmerksamkeit aus der Internetszene. Glücklicherweise konnte .xxx jetzt, ein gutes Jahr vor den ersten neuen Endungen, starten, womit sich das Augenmerk ganz auf sie legte. Ende 2012, Anfang 2013 werden zig Endungen um Aufmerksamkeit kämpfen. Als Vorbild vermag .xxx vielleicht aber im Bereich PR und Marketing taugen, wie .co vor ihr. Ohne Investitionen in die Verbreitung der guten Nachricht werden nachfolgende Endungen es schwer haben. Doch zugleich liefert .xxx vielleicht auch eine andere Hilfestellung: Elliot Silver stellt auf elliotsblog.com

Überlegungen über die Nachhaltigkeit und Veränderungen des Onlinenutzerverhaltens an. Die Pornoindustrie war in vielen Bereichen der Vorreiter, sei es Video, Internet oder Kreditkartennutzung im Internet: ohne die Porno-Industrie hätten sich die unterschiedlichen Kanäle nicht so schnell etablieren können. Schaut man nun auf das Nutzerverhalten, so kann man spekulieren, dass mehr Menschen direkt auf .xxx-Seiten gehen, als woanders im Netz nach einschlägigen Seiten zu suchen.

In der Folge könnte das der Etablierung neuer Domain-Endungen Vorschub leisten, da die Menschen sich daran gewöhnen, spezielle Endungen anzulaufen, um die gewünschten Informationen zu finden. Es ist dies keine Sache, die über Nacht kommt, aber die neuen Endungen kamen ja auch nicht über Nacht.

Anonyme Domains

Was sind anonyme Domains ?

Anonyme Domains sind nicht anderes als normale Domains in der lediglich der Inhaber der Domain diese nicht auf seinen Namen bestellt sondern es über einen Domain Treuhandservice abwickelt. Solche Dienste heissen meist Domain Treuhandservice, Whois-Schutz, Whois-Protection, Whois Privacy, etc.

Welche Anbieter ?

Es gibt viele Anbieter die solch einen Dienst anbieten, wichtig ist es vor allen einem Anbieter zu wählen bei denen Sie wirklich anonym sind. Den es bringt Ihnen absolut nichts, wenn die Domain bei einem Anbieter erworben wird und Sie gleichzeitig einen Treuhand Service Vertrag unterschreiben müssen und vieles mehr.

In diesen Fällen sind Sie weder anonym noch sicher.

Ich empfehle als guten und etablierten Anbieter www.MediaOn.com dieser ist bereits seit 1999 auf dem Markt und hält seine Versprechen gegenüber den Kunden zu 100% ein.

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Letztes Gefecht gegen neue Top Level Domains

87 mehrheitlich in den USA ansässige Unternehmen und Verbände haben zum letzten Angriff auf die Einführung neuer Top Level Domains (TLD) geblasen. In einer Pressemitteilung der eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufenen “Coalition for Responsible Internet Domain Oversight” (CRIDO) warnen sie vor den Gefahren einer Öffnung des Namensraumes und möglichen “Milliardenschäden” für die Wirtschaft. Wenn die Möglichkeit bestehe, eine TLD für praktisch jeden beliebigen Namen zu bekommen, müssten Unternehmen zum Schutz ihrer Marken künftig enormen Aufwand treiben und nahezu unzählige möglicherweise markenverletzende Namenskombinationen berücksichtigen. Zudem drohe ein Vertrauensverlust der Nutzer durch zunehmende “Cyberschäden”, menetekelt die CRIDO.

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) will laut einem Beschluss ihres Vorstands vom Juli ab 12. Januar Anträge auf die Einrichtung neuer TLDs aus aller Welt entgegennehmen. Die Diskussionen über das Zulassungsverfahren, in das Schutzmechanismen wie eine Clearingstelle zur Hinterlegung markenrechtlich geschützter Namen einbaut sind, geht unterdessen weiter. Nach Ansicht von CRIDO sind diese Mechanismen unzureichend. Ein Vertreter des US-Werbebranchenverbands Assocation of National Advertisers (ANA) beschwor die ICANN, “dieses schlecht konzipierte, nicht gewollte und destruktive Programm abzublasen”.

Hilfe erhofft sich CRIDO laut Aussage einer ANA-Sprecherin in erster Linie vom US-Handelsministerium, das zwar keine direkte Aufsicht mehr über die ICANN hat, die zentrale Rootzone jedoch nach wie vor kontrolliert. Laut US-Berichten ging eine erste Petition zum Stopp neuer TLD-Zulassungen bereits ans Handelsministerium und an Vertreter des US-Kongresses. Auch bei der Intervention gegen die Einführung der Rotlichtdomain “.xxx” hatten US-amerikanische Interessengruppen die besondere Rolle der US-Administration gegenüber der ICANN ausgenutzt. CRIDO hat auch einzelne europäische Mitglieder. Zu ihnen gehören die European Association of Communications Agencies (EACA) und der European Publishers Council (EPC). Daneben fallen zahlreiche bekannte Megakonzerne wie Coca Cola, General Electrics oder Nestle USA ins Auge. Auch der Computerhersteller Dell hat sich in die Front gegen die neuen Domains eingereiht.